Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Mensch ohne gravierende Behinderungen zum Führen eines Kfz geeignet ist. Festgehalten ist dies in § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG): „Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.“ Bestehen für die Führerscheinbehörde Zweifel an der Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers, so kann die Führerscheinbehörde zur Klärung des Sachverhaltes eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Bei der MPU wird ein Gutachten erstellt. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheiden auf der Basis dieses Gutachtens, ob die untersuchte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.
Der Ablauf der MPU hängt von der Fragestellung ab, die die Fahrerlaubnisbehörde beurteilen lassen will. In der Regel besteht die MPU aus einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Test. In der medizinischen Untersuchung wird abgeklärt, ob körperliche Einschränkungen zur Fahruntauglichkeit führen. Wurde die MPU aufgrund von Alkoholdelikten oder wegen Drogenmißbrauch angeordnet, so werden Blut- oder Urinproben in einem Labor untersucht. Damit kann festgestellt werden, ob immer noch zuviel Alkohol getrunken oder weiterhin Drogen genommen werden. In dem psychologischen Test werden die Lebensumstände des Führerscheinbewerbers untersucht. Es soll festgestellt werden, wie es dazu kam, dass eine MPU angeordnet werden musste und ob der Fahrerlaubnisbewerber die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und sein Verhalten so geändert hat, dass das Risiko eines zukünftigen Fehlverhaltens erheblich reduziert bzw . ausgeschlossen wird.
In den Fällen, in denen ein Alkoholdelikt mit einem Promillewert von über 1,6 Promille vorliegt oder wenn innerhalb von zehn Jahren wiederholt Alkoholdelikte bekannt wurden, muss eine MPU vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Ebenso muss die Verwaltungsbehörde ein MPU-Gutachten fordern, wenn Fahrten unter Drogeneinfluss bekannt werden, oder der Konsum „harter Drogen“ (auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr) bekannt wird. Letztendlich wird auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, wenn der Fahrer im Verkehrszentralregister in Flensburg mehr als 18 Punkte angesammelt hat, oder wenn es nach einem Aufbauseminar in der Probezeit trotzdem wieder zu Auffälligkeiten kommt. Grundlagen für die Begutachtung der Fahreignung bilden immer die Zweifel an Ihrem Fahrverhalten und mögliche Straftaten, die auf den Straßenverkehr übertragen werden könnten. In einigen Fällen müssen Sie also ein solches Gutachten einreichen, ohne das Sie im Straßenverkehr selber auffällig waren.
Sobald ein Führerscheininhaber oder ein Führerscheinbewerber Befürchtungen hat, dass er eventuell seine Fahreignung durch eine MPU beweisen muss, sollte er handeln. Fragen Sie in der Fahrerlaubnisbehörde nach, ob man Zweifel an Ihrer Eignung hat. Falls ja, dann informieren Sie sich bei einer amtlich anerkannten Gutachter- oder Beratungsstelle. Keinesfalls können Sie Eignungszweifel dadurch ausräumen, dass Sie einen EU-Führerschein im Ausland machen. Sie verzögern lediglich die anstehende MPU und verursachen enorme Mehrkosten für sich selbst.
Betrachten Sie die medizinisch psychologische Untersuchung als Chance, die durch Ihr eigenes Verhalten verursachten Zweifel an Ihrer Fahreignung auszuräumen. Möglicherweise wirken sich die Aufarbeitung von Problemen und die Änderung von Verhaltensweisen in der Vorbereitung für eine MPU positiv auf Ihre gesamten Lebensumstände aus. Viele Alkoholiker werden sich Ihres Problems erst bewusst, nachdem eine MPU angeordnet wurde. Der Staat gibt Ihnen mit der MPU eine zweite Chance, die Sie in anderen Ländern möglicherweise nie bekommen hätten. Dort wären Sie vielleicht im Gefängnis gelandet oder würden Ihren Führerschein nie wieder erhalten.
Sehen Sie die medizinisch psychologische Untersuchung als Prüfung Ihrer Fahreignung an. Informieren Sie sich selbst über den Ablauf, die Tests, die Fragestellung und die medizinische Untersuchung. Verlassen Sie sich nicht auf irgendwelche Tipps, Ratschläge „guter Freunde“ etc. Sie werden hier lediglich durch unterschiedlichste Aussagen verunsichert. Während der eine Freund sagt, sie sollen angeben, dass Sie nie wieder Alkohol trinken, wird ein zweiter Freund Ihnen sagen: „Das glaubt man nicht, sag Du trinkst weniger!“ oder…