Beitragsbild Ablauf der MPU Prüfung
    Die medizinisch-psychologische Untersuchung setzt sich in ihrem Ablauf aus drei Spektren zusammen. Der Teilnehmer muss psychologische Leistungstestes, eine medizinische Untersuchung, sowie eine psychologische Exploration absolvieren und im Zweifelsfall einer vom Psychologen optional angeordneten Beobachtung seines Fahrverhaltens zustimmen. Vor der eigentlichen MPU ist es jedem Teilnehmer möglich, eine MPU Vorbereitung zu absolvieren und sich für einen diesbezüglichen Kurs anzumelden.

    Die psychologischen Leistungstests

    Dieser Teil der Prüfung soll in Erfahrung bringen, ob der MPU Teilnehmer ein Fahrzeug sicher führen und so für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden kann. Bei langjährigem oder exzessivem Alkohol- und/oder Drogenkonsum kann das zentrale Nervensystem in Mitleidenschaft gezogen werden und eine starke Konzentration und daraus resultierende situationsbezogene Handlung ad hoc unterbinden. In diesem Test wird die Belastbarkeit des Prüflings in verschiedenen Situationen, sowie dessen Reaktionsfähigkeit und Entscheidungskalkulation geprüft. In der Regel wird pro MPU Teilnehmer ein Leistungstest durchgeführt. Bei einem negativen Ergebnis in einem oder mehreren Prüfpunkten, wird der Test nach einer vorgegebenen Wartezeit noch einmal wiederholt und in seinem Ergebnis mit dem vorangegangenen Test verglichen. Bei schlechten Ergebnissen in mehreren Tests resultiert daraus eine Fahrverhaltensbeobachtung, die die Entscheidung für oder gegen die Wiedererlangung des Führerscheins manifestiert. Zu den Testverfahren gehören der Stresstest, ein Entscheidungs-Reaktionstest, der Aufmerksamkeitstest und der Linienlabyrinthtest, sowie ein Verkehrsspezifischer Tachistoskoptest. Je nach Schwere des Vergehens, das zum Führerscheinentzug führte und als Basis dient, können die Testverfahren einzeln oder in Kombination vom Psychologen gewählt werden.

    Die medizinische Untersuchung

    Dieser Teil der MPU stellt den körperlichen Allgemeinzustand fest und ermittelt in einem Gespräch, ob sich das Trinkverhalten oder die Einstellung zum Drogenkonsum seit dem Entzug des Führerscheins verändert haben. Das Gespräch wird mit einer Dauer von 20 bis 30 Minuten durchgeführt und beinhaltet obendrein eine Blutprobe oder ein Haar- beziehungsweise Urin Screening, um die Aussagen des Teilnehmers zu bestätigen und den Psychologen von der Wahrheit der Angaben zu überzeugen. Bei Alkoholvergehen kann der Bluttest in regelmäßigen Abständen vor der MPU, bei Drogenvergehen ein regelmäßiges Screening, ebenfalls vor der eigentlichen MPU angeordnet werden. Mit dieser medizinischen Untersuchung wird abgeklärt, ob die gerichtlichen Auflagen eingehalten werden und eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis damit ermöglichen.

    Die psychologische Exploration

    Den hauptsächlichen Anteil der MPU nimmt die psychologische Untersuchung und Begutachtung ein. Unter Berücksichtigung der medizinischen Befunde bewertet der Psychologe positiv, negativ oder unter Einschränkung mit dem Hinweis auf eine § 70 FeV Kursempfehlung. Die Exploration dauert je nach Delikt und Mitarbeit des Teilnehmers zwischen 45 und 60 Minuten. Bei sehr komplexen Fällen oder einer langwierigen Suchtvorgeschichte, sowie bei der MPU nach einer Wiederholungstat kann sich der Zeitraum der psychologischen Exploration verlängern. Hier wird in Erfahrung gebracht, wann das eigentliche Fehlverhalten zum ersten Mal auftrat und welche Ursachen es begünstigt haben. Weiter spielen die aktuelle Situation und Verhaltensänderung eine wichtige Rolle in der Beurteilung. Bei Wohlverhalten führt die psychologische Exploration zu einem positiven Ergebnis, bei Uneinsichtigkeit oder zum Zeitpunkt der Untersuchung noch präsentem Fehlverhalten zu einem negativen Ergebnis und einer Ablehnung des Gesuchs, den Führerschein zurück zu bekommen.

    Die Fahrverhaltensbeobachtung

    Dieser Test wird optional angeordnet, wenn der Teilnehmer bei den vorangehenden Leistungstests schlecht abschneidet. Hier werden ein Fahrlehrer, wie der Psychologe einbezogen und müssen eine gemeinsame Beurteilung des Fahrverhaltens abgeben. Geprüft wird, ob sich die Defizite aus den Leistungstests im realen Fahrverhalten wiederfinden oder ob die Praxis eine Verbesserung des Ergebnisses und eine Neubeurteilung ermöglicht. Wer durch die Fahrverhaltensbeobachtung fällt, kann diese beliebig oft wiederholen und das Ergebnis der Leistungstests durch eine gute, nicht aggressive und umsichtige Fahrpraxis kompensieren. Vorteilhaft ist dieser optionale Test zum Beispiel für MPU Teilnehmer, die durch die Präsenz des Psychologen im Leistungstest nervös waren und so den theoretischen Anforderungen nicht entsprechen konnten.

    Vom begangenen Delikt bis zum Gutachten

    Nach einem festgestellten und zur Anzeige gebrachten Delikt vergehen mindestens 3 Monate, ehe eine MPU angemeldet werden kann. In der Regel geht die Verurteilung mit einer festgesetzten Sperrfrist einher und kann vom Gericht mit einer Sperrfristverkürzung belegt werden. Die MPU muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und von dieser genehmigt werden. Selbst ohne lange Sperrzeit ist es nicht möglich, die MPU Anmeldung vor dem Ablauf von 3 bis 4 Monaten vorzunehmen. Nach Anmeldung wird ein Termin vergeben, vor dem der MPU Teilnehmer sich optional für einen Vorbereitungskurs entscheiden und so seine Chancen zum Bestehen der MPU erhöhen kann. Der Kurs ist keine Verpflichtung, sondern ein kostenpflichtiges aber hilfreiches Angebot. Anschließend wird die MPU in allen oben aufgeführten Bereichen vorgenommen und vom Psychologen, sowie dem untersuchenden Mediziner dokumentiert. Eine Beurteilung erfolgt aus der Gesamtheit der Ergebnisse und fällt dann positiv aus, wenn sowohl die körperliche, wie auch die psychische Eignung bescheinigt werden kann. Die Blutprobe oder der Haar-, beziehungsweise der Urintest werden vom Psychologen angeordnet und in die Auswertung der Testergebnisse einbezogen. Mit einem positiven Gutachten, dass die Fahreignung bescheinigt und für die Wiedererlangung des Führerscheins spricht, kann dieser bei der Führerscheinbehörde angefordert und unter Nachweis ausgehändigt werden.
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